Finanzbuchhaltung*, Lohnbuchhaltung und Büroservice.
Selbst buchen müssen Sie nur noch Ihren Urlaub!
Wenn Buchhaltung* nicht Ihre große Leidenschaft ist..., sollten wir uns unterhalten. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter Zeit haben für die wesentlichen Dinge Ihres Unternehmens.
*Buchhaltung bezieht sich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle lt. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.