Zu den Auftraggebern von Gerichtssachverständigen zählen vorwiegend Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Rechtsfindung und Schadensregulierung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsverfahren.
Zur besseren Einschätzung von Prozessrisiken, zur Ermöglichung von außergerichtlichen Einigungen bzw. zur Widerlegung anderer Gutachten von Sachverständigen zählen aber auch private Auftraggeber wie Rechtsanwälte, Versicherungen oder Unfallbeteiligte sowie deren Angehörige.
Die Höhe der Kosten für ein Gutachten orientiert sich am Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) und hängt vom jeweiligen Aufwand ab. Dieser kann von einfachen Vorprüfungen und Einschätzungen bis zu komplexen Abläufen des Unfallherganges reichen.
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