Rechtsanwalt Sebastian Obermaier vertritt als Fachanwalt für Sozialrecht gegenüber Sozialversicherungen und Behörden konsequent die Interessen seiner Mandanten. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Leistungserbringerrecht: In vielen Fällen sehen sich Betroffenen mit zu Unrecht verweigerten Leistungen konfrontiert, das trifft zum Beispiel auf Leistungen der Arbeitsagentur und der Krankenkassen zu. Als Spezialist für das Leistungserbringerrecht setzt der Fachanwalt für Sozialrecht das Recht seiner Klienten durch.
Leistungen
Mietrecht
Rechtsstreitigkeiten bei Strafzetteln
Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit Räumungen
Rechtsstreitigkeiten mit Arbeiterunfallversicherungen
Rechtsstreitigkeiten um Invalidenrente
Testamentaufsetzung
Zivilrecht
Grundstücksrecht
Haftungsrecht
Mietrecht
Rechtsberatung
Rechtsleistungen für gemeinnützige Einrichtungen
Rechtsstreitigkeiten im Bereich Treuhandvermögen und Vermögen
Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit Kleinunternehmen