Rechtsanwalt Sebastian Obermaier vertritt als Fachanwalt für Sozialrecht gegenüber Sozialversicherungen und Behörden konsequent die Interessen seiner Mandanten. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Leistungserbringerrecht: In vielen Fällen sehen sich Betroffenen mit zu Unrecht verweigerten Leistungen konfrontiert, das trifft zum Beispiel auf Leistungen der Arbeitsagentur und der Krankenkassen zu. Als Spezialist für das Leistungserbringerrecht setzt der Fachanwalt für Sozialrecht das Recht seiner Klienten durch.